Aus der Verwaltung des Marktes Heroldsberg
Schlossbad bleibt geschlossen!

Nach intensiven Überlegungen der Verwaltung und eingehenden Diskussionen im Marktgemeinderat wurde schweren Herzens entschieden, dass das beliebte Heroldsberger Schlossbad für die gesamte Badesaison 2020 aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen bleibt.Tenor aller Beratungen war auch bei allen Marktgemeinderäten vor allem, dass die Gesundheit und Sicherheit der Badegäste und des Personals zu schützen sei. Eine Öffnung könnte nur unter folgenden Einschränkungen erfolgen (auf Basis der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V.):

  • Die Besucherzahlen müssten erheblich eingeschränkt werden, abhängig von den im Freibad geöffneten Bereichen. Auch bei diesen vermeintlich wenigen Besuchern müssten sämtliche Pandemie-Schutzmaßnahmen hinsichtlich Abstandsregelungen, Desinfektion und Mundschutz eingehalten und seitens der Gemeinde kontrolliert werden. Hierzu müssten unter anderem Vorab-Online-Eintrittstickets verkauft wer-den und man müsste ggf. mit Besucherschichten arbeiten, die dann in unterschiedlichen Zeitfenstern anwesend sein dürften. Die Nutzung von Dauerkarten wäre in dieser Badesaison deshalb nicht möglich. Spontane Besuche des Bades sind dadurch ausgeschlossen! Diese Badegäste würden vor verschlossenen Türen stehen, wenn die maximale Besucherzahl bereits erreicht ist.
  • Im Bad müssen eigene Eingangs- und Ausgangsstrecken sowie Leitstrecken zu den Becken eingehalten werden. Maskenpflicht würde auch für die Begegnungsbereiche gelten.
  • Zudem müssten auf der Liegewiese die vorgeschriebenen Abstandsregelungen eingehalten werden. Die Ansammlung von größeren Gruppen oder mehreren Familien darf nicht erfolgen und müsste ebenfalls kontrolliert und ggf. sanktioniert werden.
  • Geöffnet wäre nur das Sportbecken, in dem die Schwimmer im Kreis schwimmen müssten. Das Sprungbecken und das Mehrzweckbecken stehen nicht zum Toben im Wasser für Kinder und Familien zur Verfügung.
  • Umkleiden und Sanitärräume stehen nur begrenzt zur Verfügung; Duschen blieben geschlossen. Sitzbänke könnten nur unter Abstandseinhaltungen genutzt werden.

Bei allen einzuhaltenden Auflagen und Vorgaben, die seitens der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. veröffentlicht wurden, wäre das „Badevergnügen“ stark eingeschränkt. Durch die Bayerische Staatsregierung wurde zwar die Möglichkeit gegeben, Freibäder wieder zu öffnen, allerdings fehlen bisher jegliche Ausführungs- und Umsetzungsregelungen. Aus Sicht der Verwaltung war es wichtig, die vorgenannten Beweggründe, nochmals etwas detaillierter darzulegen, damit die getroffene Entscheidung nachvollziehbar wird.
Markt Heroldsberg - Schloßbadverwaltung -

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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