Auszahlung der Jagdpacht
Am Sonntag, 18. Februar, und Sonntag, 3. März, findet im Feuerwehrhaus Unterschöllenbach jeweils in der Zeit von 10-12 Uhr die Auszahlung des Jagdpachterlöses für alle drei zum Gemeinschaftsjagdrevier gehörenden Teil-Jagdgenossenschaften statt. Die Auszahlung erfolgt an die gemäß Grundbuch im Jagdkataster eingetragenen Jagdgenossen bzw. an einen Bevollmächtigten bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des berechtigten Jagdgenossen
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