Die Jagdgenossenschaft Neunhof lädt ein nichtöffentlichen Jagdversammlung am Mittwoch, 23. April, um 19 Uhr im Feuerwehrgerätehaus, Beerbacher Weg.
Tagesordnung:
- Begrüßung des Jagdvorstehers
- Vorstellung der Interessenten
- Eröffnung der Gebote
- Abstimmung
Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen, vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist eine schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufene oder deren Beauftragte.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |