Politik & Kommunales

  • 4. November 2025 um 19:00
  • Freiwillige Feuerwehr Igensdorf
  • Igensdorf

Bürgerversammlung in Igensdorf

Alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Igensdorf sind herzlich eingeladen, an den Bürgerversammlungen teilzunehmen. Erörtert werden nur gemeindliche Angelegenheiten. Anfragen bzw. zu behandelnde Tagesordnungspunkte müssen der Verwaltung bis spätestens drei Tage vor der jeweiligen Bürgerversammlung übersandt werden, damit Unterlagen usw. beigezogen werden können. Das Wort erhalten grundsätzlich nur Gemeindebürger. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen. Den Vorsitz führt der 1....

  • 6. November 2025 um 19:00
  • Lindelberghalle in Igensdorf
  • Igensdorf

Bürgerversammlung in Stöckach

Alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Igensdorf sind herzlich eingeladen, an den Bürgerversammlungen teilzunehmen. Erörtert werden nur gemeindliche Angelegenheiten. Anfragen bzw. zu behandelnde Tagesordnungspunkte müssen der Verwaltung bis spätestens drei Tage vor der jeweiligen Bürgerversammlung übersandt werden, damit Unterlagen usw. beigezogen werden können. Das Wort erhalten grundsätzlich nur Gemeindebürger. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen. Den Vorsitz führt der 1....

  • 11. November 2025 um 19:00
  • Gasthaus zum grünen Tal
  • Igensdorf

Bürgerversammlung in Pommer

Alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Igensdorf sind herzlich eingeladen, an den Bürgerversammlungen teilzunehmen. Erörtert werden nur gemeindliche Angelegenheiten. Anfragen bzw. zu behandelnde Tagesordnungspunkte müssen der Verwaltung bis spätestens drei Tage vor der jeweiligen Bürgerversammlung übersandt werden, damit Unterlagen usw. beigezogen werden können. Das Wort erhalten grundsätzlich nur Gemeindebürger. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen. Den Vorsitz führt der 1....

  • 13. November 2025 um 19:00
  • Landgasthof Drei Linden
  • Igensdorf

Bürgerversammlung in Pettensiedel

Alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Igensdorf sind herzlich eingeladen, an den Bürgerversammlungen teilzunehmen. Erörtert werden nur gemeindliche Angelegenheiten. Anfragen bzw. zu behandelnde Tagesordnungspunkte müssen der Verwaltung bis spätestens drei Tage vor der jeweiligen Bürgerversammlung übersandt werden, damit Unterlagen usw. beigezogen werden können. Das Wort erhalten grundsätzlich nur Gemeindebürger. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen. Den Vorsitz führt der 1....

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