Bayern lockert die Beschränkungen weiter
Ab sofort bis 22 Uhr im Biergarten

Immer lauter wurden die Stimmen, die kein Verständnis dafür haben, dass die Wirte ihre Biergärten und Terrassen bereits um 20 Uhr schließen sollen, die Bewirtung im Innenbereich jedoch bis 22 Uhr möglich sein soll.
Schließlich ist das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus in geschlossenen Räumen höher zu bewerten, als im Freien, so die einhellige Meinung von Experten. Die Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA, Angela Inselkammer, äußerte ebenfalls Unverständnis für die Regelung.
Nachdem ursprünglich geplant war, die Biergärten erst nach Pfingsten bis 22 Uhr zu öffnen, gilt diese Regelung nun doch schon ab sofort. Zuvor hatte ein Augsburger Gastwirt vor dem Verwaltungsgericht gegen die frühe Biergartenschließung um 20 Uhr geklagt und Recht bekommen. Daraufhin hat das Innenministerium die Regelung für ganz Bayern mit sofortiger Wirkung geändert.

Biergärten ab sofort bis 22 Uhr

Seit Freitag, 29. Mai, dürfen Gastronome ihre Gäste bis 22 Uhr mit Speisen und Getränken versorgen. De facto wird dadurch ein Betrieb bis ca. 22.30 Uhr möglich sein. Im Innenbereich der Wirtshäuser und Restaurants ist der Betrieb bis 22 Uhr erlaubt.

In einer am Dienstag (26.5.2020) veröffentlichten Presseerklärung gab der bayerische Ministerpräsident Markus Söder die weiteren Schritte seiner Corona-Strategie bekannt.

Fitness-Studios starten wieder durch

Ab 8. Juni sollen einige Erleichterungen im Bereich des Sports erfolgen, soweit die erforderlichen Abstandsregelungen und Hygienekonzepte eingehalten werden. So dürfen Fitness-Studios wieder öffnen. Auch Tanzschulen dürfen wieder kontaktlosen Tanzunterricht sowie Unterricht für Paare anbieten. Freibäder können öffnen und der Outdoor-Trainingsbetrieb für bis zu 20 Personen ist möglich. Indoorsportstätten können den Betrieb wieder aufnehmen und sogar Wettkämpfe für kontaktlose Sportarten im Freien ist wieder erlaubt.

Kinos, Theater- und Konzertbetrieb

Ab 15. Juni ist die Wiederaufnahme des Theater-, Konzert- und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebes möglich. In geschlossenen Räumen dürfen dann 50 Personen zusammenkommen, im Freien sogar 100 – immer aber in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium und unter Einhaltung umfangreicher Sicherheitsbestimmungen.

Busreisen wieder möglich

Schon ab dem 30. Mai können die Reisebusunternehmer ihre Fahrzeuge starten. Ab dann dürfen wieder Reisen angeboten werden, allerdings explizit keine Gruppenreisen, sondern ausschließlich individuell gebuchte Reisen. Auch in den Bussen werden wohl viele Plätze frei bleiben müssen, um die Abstandsregeln einzuhalten.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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