Corona-Regeln
Maßnahmen verlängert und entschärft

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Am 15. März 2022 hat das bayerische Kabinett beschlossen, dass die 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 2. April 2022 verlängert und mit Geltung ab Samstag, 19. März, teilweise gelockert wird. Ab 19. März gilt (Stand 15.3.):

  • Private Kontaktbeschränkungen entfallen ersatzlos (bisher 10 Pers. für Geimpfte und Genesene sowie Beschränkung auf Angehörige des eigenen Hausstands und zusätzlich höchstens zwei Angehörige eines weiteren Hausstands).
  • Kapazitäts-/Besucher-Obergrenzen entfallen ersatzlos, ebenso die Sonderregelungen für Versammlungen und Gottesdienste.
  • Verbot von Volksfesten, Jahrmärkten Feierlichkeiten entfällt ersatzlos.
  • Verbot von Tanz- und Musikveranstaltungen in der Gastronomie entfällt ersatzlos.
  • Corona-Regelungen zu Alkoholverkauf/-Konsum entfallen ersatzlos.
  • Maskenpflicht am Platz in Grundschulen entfällt, ab 28.3. auch 5. und 6. Klassen.
  • Verpflichtung zu festen Gruppen in Kitas entfällt.
  • Zugangbeschränkungen (G-Regeln) bleiben unverändert bestehen: Gastronomie/Beherbergung 3G, Clubs/Diskotheken 2G plus, Kultur/Kino 2G mit FFP2-Maskenpflicht, Sportzuschauer 2G mit FFP2-Maskenpflicht (auch Stehplätze), Fitnessstudios/Solarien 3G, Körpernahe Dienstleistungen (Friseur etc.) 3G, Museen/Ausstellungen/Bibliotheken 3G, Laien-Ensembles 3G
  • FFP2-Masken-Pflicht bleibt wie bisher bestehen (Ausnahme: Grundschulen)

3G = Geimpft, genesen oder getestet
2G = geimpft oder genesen
2G plus = geimpft oder genesen mit zusätzlichem aktuellem Test (oder Boosterimpfung)

Foto: Pixabay
Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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