Erlangen-Höchstadt
Geflügelausstellungen verboten

Symbolbild | Foto: pixabay

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt erlässt zum Schutz gegen die Geflügelpest für das Gebiet des Landkreises zum 9.12.2021 eine Allgemeinverfügung für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse bis einschließlich 1.000 Tieren halten.

Ausstellungen, Märkte und Schauen sind im Landkreis Erlangen-Höchstadt verboten. Vor einer gewerbsmäßigen Abgabe muss das Geflügel tierärztlich oder virologisch untersucht werden. Für Wildvögel gilt ein allgemeines Fütterungsverbot.Die Vorschriften betreffen auch den Zutritt zu den Standorten der Tiere, die Einstallung oder Ausstallung, das Reinigen und Desinfizieren von Räumen, Behältern, Fahrzeugen, Gerätschaften und Kleidung sowie die Schadnagerbekämpfung. Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln sind verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Erlangen-Höchstadt abrufbar:

www.erlangen-hoechstadt.de

Bisher liegen laut Friedrich-Loeffler-Institut FLI keine Hinweise auf humane Infektionen oder natürliche Infektionen bei Säugetieren in Deutschland vor. Infektionen des Menschen sind jedoch nicht prinzipiell auszuschließen. Insbesondere bei einer Exposition gegenüber hohen Viruslasten, wie sie in betroffenen Geflügelhaltungen zu erwarten sind, ergeben sich Infektionsrisiken der dort tätigen Personen.

Autor:

wochenblatt - Redaktion aus Eckental

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