Was gilt wo?
Nach ERH muss auch FO die Notbremse ziehen

- Bei einer Inzidenz über 100 gilt die vereinbarte Notbremse.
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Die Zahlen in den Landkreisen ändern sich täglich - und damit auch die Regelungen, die in den verschiedenen Landkreisen gelten. In der Regel gilt: Überschreitet ein Landkreis oder eine Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 100 so gelten ab den zweiten Folgetag die Notbremse -Regelungen. Im Umkehrschluss gilt bei Unterschreitung des Inzidenszwertes 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wird ab dem zweiten Folgetag die Notbremse wieder gelockert.
Um Ihnen einen einfache und komfortable Übersicht zu bieten, führen wir im folgenden auf, welche Regeln aktuell in den Landkreisen gelten.
Notbremse greift jetzt auch im Kreis Forchheim
Nachdem im Kreis Erlangen-Höchstadt bereits seit Samstag (10. April) die Notbremse greift, muss nun auch im Landkreis Forchheim wieder die Notbremse gezogen werden. Weil der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen (11. bis 13. April) überschritten wurde, gibt das Landratsamt bekannt, dass mit Wirkung ab Mittwoch, 14. April, die Bayerische Notbremse mit strikteren Regelungen gilt.
Treffen sind nur noch mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt. Auch die Möglichkeit von Sport in festen Gruppen bis 20 Kinder unter 14 Jahren entfällt erneut, erlaubt ist nur noch kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen. Die Spiel- und Bolzplätze, Spielhöfe, Skateranlagen und Bewegungsparks können unter Beachtung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen weiterhin genutzt werden. Außerdem gilt wieder die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Neue Regelungen ab Montag, 12. April
Seit Montag gibt es außerdem neue Regelungen für den Einzelhandel: Für die Geschäfte im Einzelhandel ist das Einkaufen mit vorheriger Terminbuchung („Click & Meet“) möglich. Dies gilt ab Montag, den 12. April auch für Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen. Diese werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest).
Weitere Informationen finden Sie auch unterhttps://www.lra-fo.de/site/1_1corona/regelungen.php
Notbremse auch im Nachbarlandkreis
Auch im Nachbarlandkreis Nürnberger Land gelten seit dem 27. März die Notbremse-Regelungen.
Autor:wochenblatt - Redaktion aus Eckental |
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